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ENKO 2.0

Ab April 2021 ermöglicht ENKO 2.0 freiwilliges netzdienliches Verhalten durch flexible Verbraucher für alle Flexibilitäten mit Netzanschluss im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG, durch einen Weiterbetrieb über das Forschungsprojekt NEW 4.0 hinaus.

Während der Projektlaufzeit von NEW 4.0 operierte ENKO im Rahmen der Experimentierklauseln aus dem Forschungsprogramm SINTEG, welche im März 2021 ausläuft. Bis ein Rechtsrahmen existiert, der einen Weiterbetrieb nach Projektende im gleichen Maße ermöglicht wird die ENKO-Plattform ohne Vergütung für die Bereitstellung von Flexibilität betrieben.

Dies ermöglicht ab April 2021 einen Beitrag zu Engpassmanagement und Klimaschutz auch über das Forschungsprojekt hinaus. Alle Betreiber von Anlagen, die sich flexibel steuern lassen, sind herzlich willkommen.

Was ändert sich?

  • ENKO steht nun allen Flexibilitäten mit Netzanschluss im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG zur Verfügung.
  • Die SINTEG-Verordnung findet keine Anwendung mehr.
  • Die Prozesse wurden mit Fokus auf einen hohen Automatisierungsgrad mittels einer Computer-Computer Schnittstelle (REST-API) neu implementiert und verschlankt.
  • Eine Vergütung von Flexibilitätserbringung ist zunächst leider nicht möglich. Hierfür steht der entsprechende Regulierungsrahmen noch nicht zur Verfügung.

Wie nehme ich teil?

Eine detailierte Beschreibung in Form eines Benutzerhandbuchs steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

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Fragen und Antworten zu ENKO 2.0

Wer ist berechtigt, teilzunehmen?

Grundsätzlich dürfen alle Betreiber flexibler Lasten im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG an ENKO 2.0 teilnehmen.

Was ist eine Flexanlage?

Eine Flexanlage ist eine Anlage, die ihre Last flexibel anpassen kann. Diese Flexibilität kann z.B. in ENKO genutzt werden, um Netzengpässe zu verringern.

In welchem Netzgebiet muss sich die Flexanlage befinden?

Die Flexanlage muss sich im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG befinden. Ein Anschluss bei einem unterlagerten Netzbetreiber ist nicht zur Teilnahme berechtigt.

Welche Flexanlagen können bei ENKO 2.0 teilnehmen?

Typische Flexanlagen für ENKO 2.0 sind Power-to-Gas, BHKW, Wasserspeicher, Elektrolyseure, Batteriespeicher, Wind-to-Gas und andere. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Anlage passt, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an enko@sh-netz.com.

Ab welcher Flexibiliätsmenge ist eine Teilnahme auf ENKO 2.0 möglich?

Es gibt keine Beschränkung für die Teilnahme bei ENKO 2.0.

Existieren ENKO 2.0 Nutzungsbedingungen und wenn wo finde ich diese?

Die Nutzungsbedingungen werden Ihnen per E-Mail gesendet, sobald Sie bei ENKO 2.0 als Benutzer angelegt sind. Ebenso finden sie die Nutzungsbedingungen auf www.enko.energy/agb.

Gibt es bei ENKO 2.0 eine Vertragslaufzeit?

Nein. Sie können jederzeit Ihre Anlagen löschen oder einfach nicht mehr an dem Gebotsprozess teilnehmen.

Werden die angenommenen Flexibilitäten für die Flexibilitätsbereitstellung oder Flexibilitätserbringung vergütet?

Nein. Eine Vergütung findet auf ENKO 2.0 nicht statt. Der derzeitige regulatorische Rahmen ermöglicht keine Vergütung netzdienlicher Lastflexibilität, wie sie beispielsweise bei ENKO 2.0 genutzt wird.

Welche Risiken bestehen für mich mit einer Teilnahme an ENKO 2.0?

Keine. Aufgrund der fehlenden Vergütungskomponente entstehen auch keine Verpflichtungen aus ENKO 2.0.

Welche Software/Tools benötige ich, um an ENKO 2.0 teilzunehmen?

Es wird von ENKO 2.0 eine REST Schnittstelle angeboten, da die Teilnahme an ENKO vorrangig durch automatisierte Prozesse ermöglicht werden soll. Zum initialen Testen der Schnittstelle eignen sich REST Clients wie Postman oder Insomnia.