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Nutzungsbedingungen für ENKO-Flex-Portal

§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

(1) Die Schleswig-Holstein Netz AG (nachfolgend als Betreiber bezeichnet) hält unter der Domain flex.enko.energy ein Online-Portal (nachfolgend als ENKO-Flex-Portal bezeichnet) bereit. Der Betreiber nutzt das Portal zum Zweck der Koordinierung von Entlastungsmaßnahmen auf Stromnetze von Netzbetreibern unter Einbindung von Flexibilitätsanbietern auf Basis des gleichnamigen ENKO-Konzeptes. Ziel ist die Reduzierung der Kosten für das Engpassmanagement, bzw. die Nutzung des sonst abzuschaltenden Stroms zu ermöglichen. Dies soll durch preisgünstigere, freiwillige Entlastungen für das Stromnetz durch die Beschaffung sogenannter Flexibilitäten erfolgen. Der Nutzer des Portals (nachfolgend auch „Flexibilitätsanbieter“) bietet solche Flexibilitäten an und setzt diese im Fall einer Zuschlagserteilung auf sein Gebot durch den Betreiber gemäß separater vertraglicher Vereinbarung um. Flexibilität meint in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Verbrauches bzw. die Reduzierung der Einspeisung einer oder mehrerer elektrischer (Einspeise-)Anlagen an einer definierten Messlokation.

(2) Der Nutzer wird dafür an die Plattform personen- sowie nicht-personenbezogene Daten zur Verwaltung von Stromverbrauchs- und -erzeugungsanlagen übermitteln.

(3) Über das Portal werden durch den Betreiber folgende unentgeltliche Dienste / Nutzungen im Rahmen des jeweils aktuell verfügbaren Funktionsumfanges für Flexportal-Nutzer bereitgestellt:

  1. Erfassung und Verwaltung von Stromverbrauchs- und Erzeugungsanlagen unter Nutzung einer ENKO-Anlagen-Identifikationsnummer (kurz: ENKO-ID),
  2. Verwaltung von Anlagenfahrplänen für Stromverbrauchs- sowie Erzeugungsanlagen (pro ENKO-ID)
  3. Bereitstellung von Informationen an und aus der ENKO-Plattform zur weiteren Verarbeitung (z.B. Abrechnung),
  4. Gebots- und Zuschlagsinformationen
  5. Aktivierung einer E-Mail-Benachrichtigung
§ 2 Begriffe

(1) Die ENKO-ID ist eine portalinterne Kennung für die Zuordnung der Flexibilitätsanlagen zum Anlagenbetreiber und dem Netzverknüpfungspunkt.

(2) Stromverbrauchs- bzw. -Erzeugungsanlagen von Flexportal-Nutzern sind z.B. „Power to Gas“-Anlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher etc.

§ 3 Nutzung des Flex-Portals

(1) Die Nutzung des ENKO-Flex-Portals ist natürlichen und juristischen Personen erlaubt. Ist der Nutzer eine natürliche Person, ist eine Teilnahme nur erlaubt, wenn die Person volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.

(2) Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten zu sperren. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten des Portals.

(3) Der Betreiber ist um einen störungsfreien Betrieb des Portals bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der Betreiber einen Einfluss hat. Dem Betreiber ist es unbenommen, den Zugang zu dem Portal aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

(4) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die auf dem Portal einsehbaren und verfügbaren Daten weder mittelbar noch unmittelbar gewerbsmäßig und/oder nicht gewerbsmäßig zu nutzen oder einem Dritten für eine derartige Nutzung zu überlassen, sofern nicht ausdrücklich vom Betreiber genehmigt. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Vorhersagen für Engpassmanagementmaßnahmen auf Basis dieser Daten (inkl. Visualisierung dieses Vorhersagen).

§ 4 Änderungen der Nutzungsbedingungen

Werden Änderungen dieser Nutzungsbedingungen erforderlich, so wird der Betreiber den Nutzer hierüber informieren und ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses zu den geänderten Bedingungen anbieten. Lehnt der Nutzer die Änderung ab, so ist die Nutzung des Flexportals einschließlich sämtlicher Funktionen, z. B. Gebotsabgaben für die Erbringung von Flexibilitäten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, bis eine Zustimmung erfolgt.

§ 5 Vertragsabschluss und Benutzerkonto

(1) Ein rechtsverbindliches Nutzungsverhältnis zwischen Nutzer und Betreiber kann ausschließlich online unter Nutzung des eingerichteten Anmeldevorgangs eingegangen werden. Mit der Anmeldung und Nutzung des ENKO-Flex-Portals schließt der Nutzer einen Nutzungsvertrag zur Nutzung des ENKO-Flex-Portals mit dem Betreiber auf Basis der hiesigen Nutzungsbedingungen ab.

(2) Für die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus einem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und einem Kennwort („Log-in-Daten“).

(3) Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers sowie weiterer (personenbezogener) Daten möglich. Die E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Betreiber.

(4) Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.

(5) Der Betreiber ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen jederzeit zurück zu weisen.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Portal geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Zugang darf ausschließlich durch den Nutzer oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Steht zu befürchten, dass Unbefugte Kenntnisse von den Zugangsdaten erlangt haben oder erlangen werden, ist der Betreiber unverzüglich zu informieren. Der Nutzer haftet für die etwaige Fremdnutzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Das Nutzungsverhältnis wird ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von jedem Vertragspartner jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Betreiber unter Beachtung gesetzlicher Vorhaltefristen die Daten des Nutzers unwiederbringlich löschen oder anonymisieren.

(8) Bei jedweder Kommunikation des Nutzers mit anderen Flexportal-Nutzern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den Beteiligten. Der Betreiber ist weder Stellvertreter noch wird er selbst Vertragspartner.

(9) Dem Nutzer sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit dem ENKO-Flex-Portal untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen.

(10) Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Portals zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Betreibers übermäßig zu belasten.

(11) Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist der Betreiber berechtigt und ggfs. verpflichtet, die Aktivitäten des Nutzers zu überprüfen und ggfs. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhaltes an die zuständige Staatsanwaltschaft gehören.

(12) Sollte dem Nutzer eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst wie unberechtigte Nutzung des ENKO-Flex-Portals bekannt werden, so wendet er sich umgehend an den Betreiber. Diese wird den Vorgang dann prüfen und ggfs. angemessene Schritte einleiten.

(13) Der Betreiber kann den Zugang des Nutzers zu dem Portal vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen oder der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperre hat. Der Betreiber wird die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen. Über die Sperrung, deren Grund sowie ggfs. deren Aufhebung wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme am Portal ausgeschlossen und dürfen sich dort nicht erneut anmelden.

§ 6 Gebots- und Zuschlagsverfahren für die Erbringung von Flexibilitäten

(1) Die Abgabefrist für Gebote durch die Nutzer endet um 12:00 Uhr des Vortages der Erbringung der Flexibilität. Später abgegebene Angebote werden bei der Zuschlagserteilung nicht mehr berücksichtigt.

(2) Die Frist für die Zuschlagserteilung durch den Betreiber endet spätestens 13:00 Uhr des Vortages der Erbringung der Flexibilität. Die Nutzer werden durch den Betreiber informiert, ob auf ihr Gebot ein Zuschlag erteilt wurde. Liegt keine Mitteilung über einen Zuschlag vor, konnte das Gebot nicht berücksichtigt werden.

(3) Der Nutzer ist im Falle einer Zuschlagserteilung angehalten, die bezuschlagten Flexibilitäten bereitzustellen. Er ist selbstständig dafür verantwortlich die Steuerung der betreffenden Stromverbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen zu übernehmen und die Bilanzkreistreue sicherzustellen. Der Betreiber verzichtet auf die Geltendmachung etwaig bestehender Ansprüche gegen den Nutzer, wenn Flexibilitäten durch den Nutzer nicht oder nicht im bezuschlagten Rahmen erbracht werden. Weiterhin verzichtet der Nutzer auf etwaig bestehende Ansprüche, die sich aus der Erbringung von Flexibilität ergeben (z. B. Weiterberechnung von Energiebeschaffungskosten).

(4) Eine Vergütung des Nutzers für die Bereitstellung von Flexibilitäten durch den Betreiber oder teilnehmende Netzbetreiber erfolgt ausdrücklich nicht.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Betreiber nutzt die ihm überlassenen personenbezogenen Daten des Flexportal-Nutzers nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes und soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um personen- sowie nicht-personenbezogene Daten sowie eine pseudonyme Kennung (ENKO-ID). Die ENKO-ID ermöglicht Dritten keinen Rückschluss auf die personenbezogenen Daten des Flexportal-Nutzers.

(2) Der Nutzer willigt mit Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen in die Speicherung der von ihm eingegebenen personen- sowie nicht personenbezogenen Daten zur Nutzung des Portals ein. Dies gilt auch für die Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Nutzung des Portals übermittelt werden.

(3) Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Betreiber anonymisierte Daten des Nutzers (z.B. ENKO-Anlagen-ID) für Visualisierungszwecke benutzen darf.

§ 8 Haftung

(1) Der Betreiber haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und, soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bestehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Betreiber haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung des Betreibers der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Der Betreiber haftet nicht für Vermögensschäden.

(4) Sofern vom ENKO-Flex-Portal auf Internetseiten verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für deren Inhalte.

(5) Der Betreiber vermittelt über das ENKO-Flex-Portal lediglich Gebotsinformationen von Flexibilitätsanbietern an Netzbetreiber sowie Zuschlagsinformationen von Netzbetreibern an Flexibilitätsanbieter. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich der Geltendmachung eines etwaig bestehenden Nachteilsausgleiches durch die Nutzung des ENKO-Flex-Portal oder der Flexibilitätserbringung ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Informationen zum Betreiber sind unter www.sh-netz.com abrufbar.

(2) Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an dem Portal abgegeben werden, in Textform abzugeben. Die E-Mail-Adresse des Betreibers lautet enko@sh-netz.com.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

(4) Auf diese Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist, der Sitz des Betreibers.